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Klage auf § 650f BGB-Sicherheit: Gericht darf keinen Abschlag vornehmen!
Bundesgerichtshof
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Im Fall einer Kündigung eines Bauvertrags gem. § 650f Abs. 5 BGB reicht grundsätzlich der schlüssige Vortrag des Unternehmers zur Höhe der Vergütung gem. § 650f Abs. 5 Satz 2 BGB aus, um hiernach die Höhe einer geforderten Sicherheit gem. § 650f Abs. 1 BGB zu bemessen. Ein Abzug bei der Höhe der Sicherheit unter Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 17.08.2023 entschieden.