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Folgen eines Gerichtsurteils für das Bauen im Außenbereich
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Die Bundesregierung hat den Bauausschuss am Mittwoch über die Auswirkungen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 zur Nichtanwendbarkeit von Paragraf 13b des Baugesetzbuches (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) informiert. Nach Paragraf 13b können Außenbereichsflächen unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung überplant werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil einen nach diesem Paragrafen aufgestellten Bebauungsplan einer baden-württembergischen Gemeinde für unwirksam erklärt. Die Unwirksamkeit wurde damit begründet, dass Paragraf 13b mit der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar ist.
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