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Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit
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Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz "zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten" (20/8095) beschlossen. Für die im parlamentarischen Verfahren noch geänderte Vorlage stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie Die Linke gegen die Stimmen CDU/CSU und AfD. Die zweite und dritte Lesung sind für Freitag, 17. November 2023, vorgesehen.
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