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Neue Vergabeverordnung in Schleswig-Holstein
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Die neue SHVgVO vom 21.11.2023 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 für Schleswig-Holstein vom 07.12.2023 bekannt gegeben. Sie trat am 08.12.2023 in Kraft und hebt gleichzeitig die Schutzsuchenden-Vergabeverordnung vom 23.03.2022 geändert durch Verordnung vom 02.05.2023 auf. Neben einigen begrifflichen Klarstellungen umfasst die Verordnung im Wesentlichen eine Erhöhung der Grenzwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben.
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