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Mietpreisbremse: Welche Rechte haben Mieter?
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2015 trat eine heiß diskutierte Änderung für Mieter in Kraft: die Mietpreisbremse. Seitdem dürfen Bundesländer Gebiete mit Wohnungsknappheit ausweisen, in denen Vermieter bei einem Mieterwechsel die Mieten nur begrenzt erhöhen dürfen. Der Gesetzgeber wollte so den drastischen Anstieg der Mieten in Ballungsräumen und Großstädten verlangsamen. Denn: Zum Beispiel in Berlin waren die Mieten in den fünf Jahren vor der Reform um durchschnittlich 45 Prozent gestiegen, in München um 28 Prozent. Der Unterschied zwischen den Bestandsmieten und den Preisen bei Wiedervermietungen lag damals in Münster bei 30 %, in Hamburg sowie München bei 25 % und in Berlin bei 19 %. Da die Mietpreisbremse jedoch wenig Wirkung zeigte, hat der Gesetzgeber 2019 nachgebessert. Auch die Gerichte waren inzwischen beim Thema Mietpreisbremse nicht untätig.
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