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Überlebenswichtig: Der zweite Rettungsweg
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Ob Feuer, Erdbeben oder gewaltsamer Einbruch - im Fall der Fälle ist ein unverstellter, rasch zugänglicher Rettungsweg überlebenswichtig. Deshalb sehen sämtliche Landesbauordnungen in Deutschland auch im privaten Ein- und Zweifamilienhaus bestimmte Anforderungen an Rettungswege vor. Wenn der direkte Weg aus dem Haus ins Freie versperrt ist, etwa, weil die Haustür abgeschlossen wurde oder Flur beziehungsweise Treppenhaus aufgrund von Feuer oder Rauchbildung nicht mehr passierbar sind, muss die Flucht über den zweiten Rettungsweg erfolgen können. Daher ist vorgeschrieben, dass eine eigenständige Nutzungseinheit auf jedem Geschoss, in dem sich Aufenthalts- oder Arbeitsräume befinden, über einen zweiten Rettungsweg verfügen muss.
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