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Formularmäßige Quotenabgeltungsklausel ist unwirksam!
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Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangt, zur Ermittlung der auf ihn bei Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrere hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.03.2024, mit dem er sein Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 242/13, IMR 2015, 268, bestätigt.