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BVMB fordert Augenmaß bei Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie

© brizmaker - iStock
Die "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" - im Volksmund "EU-Gebäuderichtlinie" - ist sowohl im Europäischen Parlament als auch im EU-Ministerrat mit der nötigen Mehrheit beschlossen worden. Das bedeutet: Emissionsfreie Neubauten ab 2030. Für Gebäude von Behörden soll dies bereits 2028 gelten. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedsstaaten den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent senken. Eine weitere Stufe soll 2035 erreicht werden. Dazu kommt eine Solarpflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 2030. Die Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - müssen die Richtlinie nun in nationale Regeln übersetzen.
