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Unangemessen hohe Mieten effektiv ahnden

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Seit 1954 gibt es in Deutschland mit § 5 Wirtschaftsstrafgesetz die Möglichkeit, gegen unangemessen hohe Mieten vorzugehen und Vermieter zu sanktionieren, wenn sie eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In der Praxis wird das Gesetz aber heute kaum angewendet, da die bürokratischen Hürden zu hoch sind. Trotz mehrerer Initiativen der Bundesländer, wird eine Reform des Mietwucherparagraphen von der Bundesregierung, insbesondere vom FDP geführten Justizministerium, blockiert:
