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Wenn die Abnahme gar keine Abnahme ist
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© VPB
Für gewöhnlich haben private Bauherren nach Fertigstellung und Abnahme ihres Bauprojekts fünf Jahre Zeit, Mängelrechte geltend zu machen. Doch diese vom Gesetzgeber eingeräumte Gewährleistungsfrist ist nicht in jedem Fall auf fünf Jahre begrenzt. Gerade bei Reihen- oder Mehrfamilienhausprojekten versuchen Bauträger, sich die Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu erleichtern, indem sie damit einen selbst eingesetzten Erstverwalter beauftragen.
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