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Regelungen zu Eigentümerversammlungen und Balkonkraftwerken
© Maryana Serdynska - iStock
Wohnungseigentümerversammlungen sollen künftig auch virtuell abgehalten werden können. Außerdem soll die Nutzung von Steckersolaranlagen, so genannten Balkonkraftwerken, für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtert und einheitlich geregelt werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines "Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" (20/9890) vor, den der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen angenommen hat. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.
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