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Abkehr von Erkundungspflicht des Bauherrn wälzt Gebäude-Gefahrstoffproblematik einseitig auf Unternehmen ab
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Die im 4. Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgesehene Umwandlung von einer verpflichtenden Veranlasser-Pflicht zur Vorerkundung bzw. Untersuchung seiner baulichen Anlage auf Gefahrstoffe hin zur reinen Mitwirkungspflicht bei der Informationsbeschaffung zum Errichtungsdatum seines Gebäudes, stößt in der Recycling- und Entsorgungsbranche auf großes Unverständnis und Besorgnis, erklärt der Geschäftsführer des bvse-Fachverband Mineralik - Recycling und Verwertung, Stefan Schmidmeyer:
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