Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2024
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht am 1. August 2024
© cevahir87 - Fotolia.com
Am 1. August 2024 treten die §§ 23a ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) in Kraft. Sie ermöglichen den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht. Damit können ab dem 1. August 2024 um 0.00 Uhr Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen rechtswirksam, schnell und sicher elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Umgekehrt kann das Bundesverfassungsgericht ab diesem Zeitpunkt seine verfahrensbezogenen Dokumente elektronisch an die Beteiligten und ihre Bevollmächtigten übermitteln.
mehr…