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An Anwaltskammer statt Anwaltsgericht gerichtete Berufung ist unzulässig
Der Verteidiger schickt die Berufung mit einfacher Signatur an die Rechtsanwaltskammer statt das Anwaltsgericht? Dann ist sie unzulässig - daran hätte sich auch nichts geändert, wenn die RAK das Schreiben per beA an das Gericht weitergeleitet hätte, wie der AGH Hessen feststellt.
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