Nachrichten zum Immobilienrecht
Online seit 4. Oktober
Klarheit im Detail: Sonderwünsche müssen eindeutig formuliert werden
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Bauherren haben auch im Schlüsselfertigbau die Möglichkeit, das Haus entsprechend ihrer individuellen Vorstellungen errichten zu lassen. Ganz egal, ob es sich dabei um besondere Bodenbeläge, ein zusätzliches Badezimmer oder die Art der Wandfliesen handelt - solche Sonderwünsche, festgehalten in Bauvertrag und Baubeschreibung, werden von den Firmen in der Regel berücksichtigt, selbstverständlich für entsprechenden Aufpreis. Doch nicht immer sind gewünschte Extras so eindeutig wie eine bestimmte Wandfarbe oder die Holzart des Parketts.
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