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Neue VwV Beschaffung in Baden-Württemberg in Kraft
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Bürokratieabbau war eines der Ziele, die mit der neuen Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV) im Südwesten erreicht werden sollten. Die Vorschrift ist seit dem 1. Oktober in Kraft und findet damit nunmehr Anwendung in der öffentlichen Beschaffung. Zentrales Element: deutlich erhöhte Wertgrenzen. Ein Direktauftrag ist bei Liefer- und Dienstleistungen nun bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro möglich. Die Grenze gilt auch für freiberufliche Leistungen.
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