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Online seit 9. Dezember 2024
Keine Urheberrechtsverletzung durch Fassadengestaltung des Bauprojekts "Neuer Kanzlerplatz" in Bonn
© iStock/maxkabakov
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Urteil vom 29.11.2024 urheberrechtliche Ansprüche von Architekten wegen der Gestaltung der Fassaden des Bauprojekts "Neuer Kanzlerplatz" in Bonn verneint. Die im Wesentlichen auf Zahlung von Schadensersatz in sechsstelliger Höhe gerichtete Klage wegen der Verwendung charakterisierender Elemente der Fassadengestaltung durch ein Kölner Architekturbüro und den Projektentwickler hatte auch in der Berufungsinstanz keinen Erfolg.
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