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Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Finanzhilfen bedarf konkreter individueller Bewertungen
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2009 leitete die Kommission ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags für die Modernisierung einer Anlage ein. Sie vergab diesen Auftrag an zwei Gesellschaften, darunter TP, die zuvor untereinander eine Konsortialvereinbarung geschlossen hatten. Nach Abschluss der Arbeiten stellte die Kommission einige Mängel der Anlage fest und übermittelte den beiden Gesellschaften eine Mitteilung über die vorzeitige Beendigung des Vertrags. Des Weiteren leitete sie ein Schiedsverfahren unter der Schirmherrschaft der Internationalen Handelskammer (ICC) ein. Das Schiedsgericht verurteilte die beiden Gesellschaften, gesamtschuldnerisch einen Betrag an die Europäische Union zu zahlen, der den für die Reparatur der Anlage erforderlichen Kosten entspricht. Außerdem stufte es das Verhalten des Konsortiums als grob fahrlässig ein.
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