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Streit um Nähmaschinen-Lärm
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Vor dem Amtsgericht München stritten sich zwei Mieterinnen eines Mehrfamilienhauses in München wegen gegenseitiger Lärmbelästigungen. Die Klägerin behauptete, dass die Beklagte seit August 2022 bis mindestens April 2023 in mindestens 500 Fällen mit einem nicht näher bekannten Gegenstand an die Wohnungsdecke der Beklagten im Erdgeschoss geklopft habe. Hierdurch hätten die in der darüberliegenden Wohnung lebende Klägerin und ihr Ehemann stressbedingte Beschwerden erlitten. Die Klägerin verklagte daher die Beklagte, das Klopfen sowie die Behauptung gegenüber Dritten, die Klägerin würde mit einer Industrienähmaschine ruhestörenden Lärm verursachen, zu unterlassen. Zudem forderte die Klägerin von der Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro.
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