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Keine neuen bürokratischen Hürden durch Tariftreuegesetz
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Die Bundesregierung fürchtet durch einen von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zum Bundestariftreuegesetz (20/14345) keine neuen bürokratischen Belastungen für Unternehmen. Der Entwurf, der auf die Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes abzielt, sehe vor, dass das Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren abgegeben werde, betont sie in einer Antwort (20/14596) auf eine Kleine Anfrage (20/14370) der FDP-Fraktion.
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