Nachrichten zum Immobilienrecht
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Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
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Die Mietnebenkosten bezeichnet man auch als Betriebskosten. Sie werden oft auch die "zweite Miete" genannt. Kein Wunder, werden sie doch zu einer immer größeren Kostenbelastung für die Haushalte. Besonders die Energiepreise sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Von den mittlerweile zum Teil gesunkenen Preisen auf den Energiemärkten merken viele Mieter nicht viel, da diese nicht an die Verbraucher weitergegeben werden. Dagegen lässt sich nichts tun - gegen eine fehlerhafte Abrechnung des Vermieters können Mieter jedoch durchaus einschreiten.
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