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Nachrichten zum Bauträgerrecht
Online seit 24. März
Baugewerbe zum Sondervermögen: "Das Sondervermögen darf nicht zum Sondervergnügen werden

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Nach dem Bundestag stimmte am 21.03.2025 auch der Bundesrat der Verfassungsänderung und dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Infrastruktur zu. Dazu Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
