Nachrichten zum Immobilienrecht
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Online seit 25. Juni
Nasser Baugrund - mit Fertigkeller kein Problem
© knecht.de
Hochstehendes Grundwasser, aufstauendes Sickerwasser und aufgeweichte Böden scheinen so manches Grundstück aus Sicht des Laien nicht bebaubar zu machen. Für die Experten der Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) hingegen sind diese Anforderungen Alltag, wie Bernd Hetzer vom GÜF-Unternehmen Knecht Kellerbau erklärt: "Fertigkeller haben sich gerade auch bei widrigen Bauplätzen als dauerhaft sicheres Fundament für den Hausbau bewährt. Unsere Gütegemeinschaft stellt diesen Widrigkeiten ein Portfolio von weit mehr als 100.000 erfolgreich realisierten Projekten und das umfassende Qualitätsniveau des RAL-Gütezeichens 'Fertigkeller' entgegen." Im Ergebnis seien dadurch mehr Grundstücke gut und sicher bebaubar als angenommen.
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Blickdichte Fenster: Nicht bei Gefährdung der Licht- und Luftzufuhr
© Lars Zahner - Fotolia.com
Grundstückseigentümer können nach dem bayerischen Nachbarschaftsrecht unter bestimmten Umständen blickdichte Nachbarfenster verlangen. Die Ausübung dieses "Fensterrechts" kann aber laut OLG Nürnberg in Einzelfällen unzulässig sein - zum Beispiel, wenn sonst nicht mehr genügend Licht und Luft ins Nachbarhaus kommt.
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Online seit 24. Juni
Wohngebäudeversicherung: Gebäude umfassend gegen Klimarisiken versichern
© Grafner - iStock
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder konnten sich nicht auf eine gemeinsame Position zur Absicherung von Elementarschäden verständigen. Während die Länder weiterhin eine Versicherungspflicht fordern, hält die Bundesregierung ein Opt-out-Modell für ausreichend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlägt vor, dass alle Wohngebäudeversicherungen automatisch einen Schutz gegen alle relevanten Klimarisiken enthalten.
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