Nachrichten zum Bauträgerrecht
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VPB rät Bauherren: Rechnung nicht zu früh bezahlen
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Die meisten Verbraucher sind nur einmal Bauherren. Wegen des fehlenden Lerneffekts laufen wichtige Dinge beim Verbraucherbau deshalb immer wieder falsch. Dazu gehört nach Erfahrung der Sachverständigen aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren (VPB) das vorzeitige Bezahlen von Rechnungen. So gut wie zu jedem Schlüsselfertighaus gibt es einen Bauvertrag mit einem Zahlungsplan. Der Zahlungsplan legt fest, wann welche Abschläge fällig werden. Die Rechnungen der Baufirmen kommen prompt, sobald der jeweilige Bauabschnitt erreicht ist. Bauherren sollten diese Rechnungen auch zügig bezahlen - allerdings nur dann, wenn sie absolut sicher sind, dass der jeweilige Bauabschnitt, auf den sich die Abschlagsrechnung bezieht, auch tatsächlich mängelfrei fertiggestellt ist.
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Fertigbauweise bietet Bauherren Variabilität
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Bei der Planung des Eigenheims stehen Bauherren vor zahlreichen wichtigen Entscheidungen. Eine grundlegende Frage, die sich stellt, ist: Soll das Haus ein- oder zweigeschossig sein? Beide Bauweisen haben ihre Vorzüge. Die Wahl hängt von verschiedenen Faktoren wie der Grundstücksgröße, dem Budget, den persönlichen Wohnbedürfnissen und baurechtlichen Vorgaben ab. "Die Fertigbauweise bietet für jede Lebenssituation eine passende Lösung, egal ob Bungalow oder klassisches Einfamilienhaus mit zwei Geschossen", erklärt Achim Hannott, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF).
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