Nachrichten zum Versicherungsrecht
Online seit 17. Oktober
AGB: Gebäudeversicherer darf pauschal Einhalten von Sicherheitsvorschriften verlangen
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Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zum Schutz des versicherten Objekts verlangt, ist nach Ansicht des BGH nicht intransparent - auch dann nicht, wenn sie dynamisch auf "fremdes Regelwerk" verweist.
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Online seit 17. September
Alarmierende Ergebnisse: Extremwetterereignisse verursachen immer höhere Schäden an Wohngebäuden
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Eine Studie im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat ergeben, dass Immobilien vermehrt von den Auswirkungen von Extremwetterereignissen betroffen sind. Solche Ereignisse, darunter Hagel, Starkregen und Stürme, verursachen erhebliche Schäden an Gebäuden. Dabei werden die steigende Anzahl und Intensität dieser Ereignisse von den bestehenden Baunormen und Ausführungsbestimmungen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Bauherren und Immobilienbesitzer sollten daher ihr Schadenrisiko ermitteln und bauliche Vorsorgemaßnahmen treffen.
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Online seit Juni
Wohngebäudeversicherung: Gebäude umfassend gegen Klimarisiken versichern
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Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder konnten sich nicht auf eine gemeinsame Position zur Absicherung von Elementarschäden verständigen. Während die Länder weiterhin eine Versicherungspflicht fordern, hält die Bundesregierung ein Opt-out-Modell für ausreichend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlägt vor, dass alle Wohngebäudeversicherungen automatisch einen Schutz gegen alle relevanten Klimarisiken enthalten.
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Hochwasser: Für welche Schäden zahlt die Versicherung?
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Ende Mai / Anfang Juni 2024 kam es in verschiedenen Teilen Deutrschlands zu einer besonders schlimmen Hochwasserlage. Innerhalb von vier Tagen fielen teilweise zwischen 100 und 200 Litern Regen pro Quadratmeter, an einzelnen Orten sogar 300 Liter je Quadratmeter. Der Deutsche Wetterdienst verzeichnete in einigen Teilen Deutschlands Jahrhundertniederschläge. Besonders betroffen waren Bayern und Baden-Württemberg, aber auch Teile von Österreich. Verschiedene Landkreise und kreisfreie Städte riefen den Katastrophenfall aus. Insgesamt gab es mindestens sechs Todesopfer. Nach vorläufigen Schätzungen von Versicherungsunternehmen beträgt der versicherte Schaden etwa zwei Milliarden Euro. Ursache war ein sogenanntes Mittelmeertief mit Gewittern und starkem Dauerregen.
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Umgang mit Bauschäden durch Hochwasser
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Aufgrund zahlreicher Anfragen aus den vom Hochwasser betroffenen Regionen, wie die Schäden an Gebäuden einzuschätzen sind und welche Maßnahmen in Vorbereitung der Sanierung selbst ergriffen werden können, stellt der ZDH einen Ratgeber mit ersten Informationen zum Umgang mit Bauschäden bereit.
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Online seit Mai
Was zahlt die Hausratversicherung?
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Eine Hausratversicherung gehört zu den Standard-Versicherungen, die fast jeder hat. Was genau deckt sie ab und welche Schadensfälle sind von ihr umfasst?
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Äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls: Spuren müssen nicht stimmig sein
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Der Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls, den der Versicherungsnehmer erbringen muss, setzt laut BGH keine Stimmigkeit der gefundenen Spuren voraus. Insbesondere müssten sich nicht alle Spuren finden, die typischerweise auftreten. Der BGH bekräftigt damit eine ältere Entscheidung.
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Online seit März
Linke: Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einführen
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Die Gruppe Die Linke spricht sich für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus. In einem Antrag (20/10678) führen die Abgeordneten zur Begründung unter anderem an, dass Extremwetterereignisse wie Starkregen und Überflutungen im Zuge des Klimawandels immer häufiger aufträten und menschliches Leid sowie finanzielle Schäden verursachten. "Beidem kann und muss zukünftig stärker begegnet werden, durch vorbeugenden baulichen Schutz vor Großschadenereignissen und einer umfassenden finanziellen Absicherung gegen Schäden", heißt es in dem Antrag weiter.
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Experten uneins über Elementarschadenversicherungspflicht
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Um die Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung ging es in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 11. März 2024. Gegenstand war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/8723) mit dem Titel "Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen".
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Anhörung im Bundestag zu Elementarschadenversicherung
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"Angesichts des Klimawandels wächst die Gefahr von erheblichen Schäden an Gebäuden durch Hochwasser oder Starkregen. Dass Eigentümerinnen und Eigentümer sich durch den Abschluss einer Elementarschadenversicherung im Schadensfall ausreichend absichern, ist daher zu begrüßen. Aus Mietersicht ist aber entscheidend, dass diese zusätzlichen und mitunter sehr hohen Kosten nicht einfach auf sie umgelegt werden", erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der heutigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU "Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen", der die Erhöhung des Anteils der Gebäude, die gegen Elementarschäden versichert sind, vorsieht.
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Online seit Januar
Hochwasserlage in Deutschland: Was tun, wenn das Haus unter Wasser steht
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Ausgiebiger Dauerregen hat in vielen Regionen Deutschlands die Wasserstände der Flüsse bedrohlich ansteigen lassen. Vielerorts herrscht akute Hochwassergefahr, in manchen Gemeinden sind Straßen und Keller schon überschwemmt. Auch wenn es hoffentlich nicht zu größeren Schäden kommt, sollten betroffene Hauseigentümer unverzüglich handeln.
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Feuerwerk: Wer haftet für Schäden an Haus und Auto?
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Jedes Jahr aufs Neue verursachen Böller und Silvesterraketen erhebliche Schäden. Diese reichen vom einfachen Brandfleck an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und schließlich sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Unterschiedliche Versicherungen decken viele durch Feruwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, nehmen die Versicherer gerne den Verantwortlichen in Regress. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Leistungspflicht der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit herabgesetzt sein.
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Online seit 2023
Risiken durch Unwetter richtig absichern
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Wenn extreme Wetterlagen das Eigenheim bedrohen
Sturm und vor allem viel Regen: Über die Weihnachtstage erlebten viele Regionen Sachsens eine schwierige und mitunter bedrohliche Wetterlage. Vor allem Besitzer*innen von Wohneigentum schauten besorgt auf Nachrichten und Wettervorhersagen. Ob überflutete Keller oder umgestürzte Bäume, Schäden durch Unwetter treten in den letzten Jahren regelmäßig auf und damit verbunden der Wunsch nach passender Versicherung.
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Frohe Weihnacht!
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Alle Mitarbeiter des id Verlags wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.
Wohnungseinbruch: Was muss ich beachten, damit die Versicherung zahlt?
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Viele Menschen machen sich in der dunkleren Jahreszeit verstärkt Gedanken um die Sicherheit im eigenen Heim. Kommt es dann womöglich tatsächlich einmal zu einem Wohnungseinbruch, möchten die Bestohlenen natürlich möglichst schnell Ersatz von ihrer Hausratsversicherung bekommen. Aber: Die Versicherung kann in vielen Fällen eine Zahlung verweigern.
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Neue Preise für ibr-online und vpr-online
Der erhebliche Anstieg der technischen Generierungs- und Lohnkosten sowie der erneut deutliche und nicht vorhersehbare Anstieg des allgemeinen Preisniveaus machen eine Anhebung unserer Preise für die ibr-online und vpr-online Einzelplatz-Abos ab dem kommenden Jahr unumgänglich.
Für Rechnungen, die ab dem 01.01.2024 ausgestellt werden, gelten deshalb folgende neue Halbjahresbezugs-Preise:
ibr-online Einzelplatz: 265,00 Euro;
für Bezahl-Abonnenten der IBR: 149,00 Euro;
vpr-online Einzelplatz: 179,00 Euro.
Für jeden weiteren innerhalb eines räumlichen Zusammenhangs genutzten Arbeitsplatz werden ab dem 01.01.2024 70,00 EUR berechnet.
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Allerheiligen
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Liebe Nutzer von ibr-online,
heute am 01.11.2023 wird in Baden-Württemberg Allerheiligen als staatlicher Feiertag gefeiert. Daher können wir Sie nicht wie gewohnt mit aktuellen Meldungen versorgen. Morgen sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da.
Viele Grüße,
Ihre Redaktion ibr-online
Wartungsarbeiten am 02.11.2023 von 08:30 bis 12:00 Uhr
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Liebe Nutzer von ibr-online,
am kommenden Donnerstag, den 02.11.2023, finden bei unserem Hosting-Anbieter von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Elektroinstallationen im Rechenzentrum statt. In dieser Zeit ist unsere Webseite nicht erreichbar.
Wir bitten um Verständnis.
Ihre ibr-online Redaktion
Klimastudie belegt: Schadenhöhen bei Gebäuden steigen
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Die Studie von Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), Institut für Bauforschung e.V. und der VHV Allgemeine Versicherung AG zeigt, dass die durchschnittlichen Schadenhöhen durch Extremwetterereignisse gestiegen sind. Lag der Durchschnitt der Schadenhöhe 1976 bis 1995 noch bei 465 Euro, haben sich die Schadenhöhen in den darauf folgenden 20 Jahren verdoppelt und in den letzten 6 Jahren sogar auf 1.480 Euro verdreifacht. Diese Mittelwerte dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass einzelne Ereignisse deutlich mehr Schadenkosten verursachen. So liegt der Durchschnitt der letzten Jahre bei Schäden in der Bauphase durch Niederschlag bzw. Hochwasser bei über 15.700 Euro. Insgesamt zeigt die Untersuchung, dass besonders einzelne extreme Unwetterereignisse die Gesamtstatistik beeinflussen.
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Wenn Starkregen das Grundstück flutet
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Lange Dürreperioden gefolgt von Starkregen und Hochwasser: Wetterextreme nehmen zu. Die daraus resultierenden Schäden an Gebäuden können für Besitzer:innen existenzbedrohend sein. Umso wichtiger ist es, dass das eigene Heim ausreichend gegen Naturgefahren versichert ist. Welche Versicherung was abdeckt, erklärt Finanzexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
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