Nachrichten in allen Sachgebieten
Letzte 30 Tage: 69 Nachrichten
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Online seit 6. März
VPB rät Bauherren: Rechnung nicht zu früh bezahlen
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Die meisten Verbraucher sind nur einmal Bauherren. Wegen des fehlenden Lerneffekts laufen wichtige Dinge beim Verbraucherbau deshalb immer wieder falsch. Dazu gehört nach Erfahrung der Sachverständigen aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren (VPB) das vorzeitige Bezahlen von Rechnungen. So gut wie zu jedem Schlüsselfertighaus gibt es einen Bauvertrag mit einem Zahlungsplan. Der Zahlungsplan legt fest, wann welche Abschläge fällig werden. Die Rechnungen der Baufirmen kommen prompt, sobald der jeweilige Bauabschnitt erreicht ist. Bauherren sollten diese Rechnungen auch zügig bezahlen - allerdings nur dann, wenn sie absolut sicher sind, dass der jeweilige Bauabschnitt, auf den sich die Abschlagsrechnung bezieht, auch tatsächlich mängelfrei fertiggestellt ist.
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Fertigbauweise bietet Bauherren Variabilität
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Bei der Planung des Eigenheims stehen Bauherren vor zahlreichen wichtigen Entscheidungen. Eine grundlegende Frage, die sich stellt, ist: Soll das Haus ein- oder zweigeschossig sein? Beide Bauweisen haben ihre Vorzüge. Die Wahl hängt von verschiedenen Faktoren wie der Grundstücksgröße, dem Budget, den persönlichen Wohnbedürfnissen und baurechtlichen Vorgaben ab. "Die Fertigbauweise bietet für jede Lebenssituation eine passende Lösung, egal ob Bungalow oder klassisches Einfamilienhaus mit zwei Geschossen", erklärt Achim Hannott, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF).
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Online seit 5. März
Baugewerbe: Sondervermögen ist historische Chance - aber "Geld allein reicht nicht"
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Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, begrüßt die angekündigten Pläne von Union und SPD zur Einrichtung eines 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens für Investitionen in Infrastruktur und Wirtschaft ausdrücklich:
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Sondervermögen wegweisend und unerlässlich
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Planungssicherheit für Infrastrukturprojekte
Zu der Einigung von CDU/CSU und SPD über ein Sondervermögen "Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen" können Sie Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, wie folgt zitieren:
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Baustoffproduktion in drei Jahren um 25 Prozent eingebrochen
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Bundesregierung muss jetzt ein Bau-Sofortprogramm auflegen
Die Baustoffproduktion in Deutschland befindet sich weiterhin in der Krise: Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes verzeichnete die Branche im Jahr 2024 erneut ein Minus von 6,5 %. Damit hat sich der negative Trend bereits im dritten Jahr in Folge fortgesetzt - insgesamt beträgt der Produktionsrückgang seit 2021 rund 25 %. Angesichts dieser alarmierenden Entwicklung fordert der Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden (bbs), der rund 25 Branchenverbände mit 4.000 Unternehmen vertritt, ein Sofortprogramm von der neuen Bundesregierung, um den anhaltenden Kapazitätsabbau zu stoppen.
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Kann man von einem Mietvertrag zurücktreten?
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Zwar können Mieter grundsätzlich nicht einfach vom Mietvertrag zurücktreten oder ihn widerrufen. Dieser lässt sich höchstens mit gesetzlicher Frist kündigen. Aber: Es gibt Ausnahmen.
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Heizen und Lüften im Frühling: Mit diesen Tipps sparen Sie Energie und Kosten
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Da ist der Frühling! Zumindest sind bei Temperaturen um 15 Grad die ersten Vorboten deutlich spürbar. Morgens und abends wird es jedoch weiterhin empfindlich kalt. Diese Wechseltemperaturen bieten großes Optimierungspotenzial für alle, die in dieser Übergangszeit effizient heizen und lüften möchten. "Mit der richtigen Heiz- und Lüftstrategie lässt sich jetzt im letzten Drittel der Heizperiode bares Geld sparen", sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).
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Online seit 4. März
Wohnung gekündigt und zur Verlobten gezogen: Kein Bleiberecht nach Beziehungsende
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Wer seine Wohnung kündigt, um zu seinem oder seiner Verlobten zu ziehen, hat keinen Anspruch darauf, dort wohnen zu bleiben, wenn die Beziehung gescheitert ist. So hat es das LG Kempten entschieden.
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Online seit 3. März
Wohnen im Alter: Wenn Seniorinnen und Senioren vor Gericht um ihre Rechte streiten
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Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Spätestens mit dem Eintritt der "Boomer" in den Ruhestand ist das für alle sichtbar. Nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Rechtsprechung muss sich darauf einstellen, dass immer mehr Menschen altersbedingte Probleme haben - auch beim Wohnen.
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