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Deutschland
HeimMindBauV - Verordnung über Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung)
Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I 03, S. 2346) mit Wirkung vom 01.01.2004
Gliederung
Erster Teil: Gemeinsame Vorschriften ( §§ 1 - 13 )
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften ( §§ 14 - 28 )
Erster Abschnitt: Altenheime und gleichartige Einrichtungen ( §§ 14 - 18 )
Zweiter Abschnitt: Altenwohnheime und gleichartige Einrichtungen ( §§ 19 - 22 )
Dritter Abschnitt: Pflegeheime für Volljährige und gleichartige Einrichtungen ( §§ 23 - 27 )
Vierter Abschnitt: Einrichtungen mit Mischcharakter ( § 28 )
Dritter Teil: Einrichtungen für behinderte Volljährige ( § 29 )
Vierter Teil: Fristen und Befreiungen ( §§ 30 - 31 )
Fünfter Teil: Ordnungswidrigkeiten und Schlußbestimmungen ( §§ 32 - 35 )