Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Baden-Württemberg
GemO-BW - Gemeindeordnung
Gliederung
1. Teil - Wesen und Aufgaben der Gemeinde ( §§ 1 - 22 )
1. Abschnitt - Rechtsstellung ( §§ 1 - 6 )
2. Abschnitt - Gemeindegebiet ( §§ 7 - 9 )
3. Abschnitt - Einwohner und Bürger ( §§ 10 - 22 )
2. Teil - Verfassung und Verwaltung der Gemeinde ( §§ 23 - 76 )
1. Abschnitt - Organe ( § 23 )
2. Abschnitt - Gemeinderat ( §§ 24 - 41b )
3. Abschnitt - Bürgermeister ( §§ 42 - 55 )
4. Abschnitt - Gemeindebedienstete ( §§ 56 - 58 )
5. Abschnitt - Besondere Verwaltungsformen ( §§ 59 - 76 )
1. Verwaltungsgemeinschaft ( §§ 59 - 62 )
2. Bürgermeister in mehreren Gemeinden ( § 63 )
3. Bezirksverfassung ( §§ 64 - 66 )
4. Ortschaftsverfassung ( §§ 67 - 76 )
3. Teil - Gemeindewirtschaft ( §§ 77 - 117 )
1. Abschnitt - Haushaltswirtschaft ( §§ 77 - 95b )
2. Abschnitt - Sondervermögen, Treuhandvermögen ( §§ 96 - 101 )
3. Abschnitt - Unternehmen und Beteiligungen ( §§ 102 - 108 )
4. Abschnitt - Prüfungswesen ( §§ 109 - 115 )
1. Örtliche Prüfung ( §§ 109 - 112 )
2. Überörtliche Prüfung ( §§ 113 - 114 )
3. Programmprüfung ( § 114a )
4. ( § 115 )
5. Abschnitt - Besorgung des Finanzwesens ( § 116 )
6. Abschnitt - Unwirksame und nichtige Rechtsgeschäfte ( § 117 )
4. Teil - Aufsicht ( §§ 118 - 129 )
5. Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen ( §§ 130 - 147 )
1. Abschnitt - Allgemeine Übergangsbestimmungen ( §§ 130 - 140 )
2. Abschnitt - Vorläufige Angleichung des Rechts der Gemeindebeamten ( § 141 )