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Deutschland

II. WoBauG - Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familiengesetz)

Außer Kraft getreten am 01.01.2002 (Art. 2 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts vom 13.09.2001 (BGBl. I, S. 2376))

II. WoBauG §


Gliederung

Redaktionelle Anmerkung ( Redaktionelle Anmerkung )

Teil I: Grundsätze, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen ( §§ 1 - 17a )

Teil II: Bundesmittel und Bundesbürgschaften ( §§ 18 - 24 )

Teil III: Öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau ( §§ 25 - 81 )

Erster Abschnitt: Allgemeine Förderungsvorschriften ( §§ 25 - 53 )

Erster Titel: Grundsätze für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ( §§ 25 - 28 )

Zweiter Titel: Maßnahmen zur Durchführung der Grundsätze für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ( §§ 29 - 32 )

Dritter Titel: Bauherren ( §§ 33 - 36a )

Vierter Titel: Betreuung der Bauherren ( § 37 )

Fünfter Titel: Förderungsfähige Bauvorhaben ( §§ 38 - 41 )

Sechster Titel: Bewilligung der öffentlichen Mittel durch die Bewilligungsstelle ( §§ 42 - 49 )

Siebenter Titel: Bedingungen und Auflagen bei der Bewilligung öffentlicher Mittel ( §§ 50 - 53 )

Zweiter Abschnitt: Sondervorschriften zur Förderung der Bildung von Einzeleigentum ( §§ 54 - 66 )

Erster Titel: Öffentlich geförderte Kaufeigenheime ( §§ 54 - 56 )

Zweiter Titel: Öffentlich geförderte Kleinsiedlungen ( §§ 57 - 60 )

Dritter Titel: Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen ( §§ 61 - 62 )

Vierter Titel: Förderung der Eigentumsbildung beim Bau von Mietwohnungen ( §§ 63 - 66 )

Dritter Abschnitt: Sonstige Förderungsmaßnahmen ( §§ 67 - 68 )

Vierter Abschnitt: Vorzeitige Rückzahlung der öffentlichen Mittel ( §§ 69 - 71 )

Fünfter Abschnitt: Mieten und Belastungen für öffentlich geförderte Wohnungen ( §§ 72 - 81 )

Teil IV: Steuerbegünstigter und frei finanzierter Wohnungsbau ( §§ 82 - 87b )

Erster Abschnitt: Steuerbegünstigter Wohnungsbau ( §§ 82 - 85 )

[Zweiter Abschnitt: Frei finanzierter Wohnungsbau] ( §§ 86 - 87 )

Dritter Abschnitt: Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind ( §§ 87a - 87b )

Teil V: Förderung des Wohnungsbaues durch besondere Maßnahmen und Vergünstigungen ( §§ 88 - 98 )

Erster Abschnitt: Förderung des Wohnungsbaues durch vertragliche Vereinbarung und Förderung des Wohnungsbaues durch Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen ( §§ 88 - 88f )

Zweiter Abschnitt: Baulandbereitstellung ( §§ 89 - 90 )

Dritter Abschnitt: Förderung bauwirtschaftlicher Maßnahmen ( § 91 )

Vierter Abschnitt: Steuer- und Gebührenvergünstigungen ( §§ 92 - 98 )

Teil VI: Ergänzungs-, Durchführungs- und Überleitungsvorschriften ( §§ 99 - § 116a )

Erster Abschnitt: Ergänzungsvorschriften ( §§ 99 - 103 )

Zweiter Abschnitt: Durchführungsvorschriften ( §§ 104 - 107 )

Dritter Abschnitt: Überleitungsvorschriften ( §§ 108 - 116a )

[Teil VII: Änderung anderer Gesetze] ( §§ 117 - 124 )

Teil VIII: Schlußvorschriften ( §§ 125 - 126 )

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