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Nordrhein-Westfalen
KorruptionsbG-NW - Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz)
In der Fassung vom 16.12.2004 (GVBl. NW 05, S. 8) mit Wirkung vom 01.03.2005
Gliederung
Abschnitt 1: Einleitende Vorschriften ( §§ 1 - 2 )
Abschnitt 2: Informationsstelle und Vergaberegister ( §§ 3 - 11 )
Abschnitt 3: Anzeige-, Unterrichtungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten ( §§ 12 - 15 )
Abschnitt 4: Vorschriften zur Herstellung von Transparenz ( §§ 16 - 19 )
Abschnitt 5: Vorschriften zur Vorbeugung ( §§ 20 - 21 )