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Baden-Württemberg
LVG-BW - Landesverwaltungsgesetz
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg vom 21.05.2019 (GBl. S. 161) mit Wirkung vom 01.01.2020
Gliederung
Erster Teil - Geltungsbereich des Gesetzes und Gliederung der Verwaltungsbehörden ( § 1 )
Zweiter Teil - Allgemeine Bestimmungen zur Aufsicht, Aufgabenübertragung und zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden ( §§ 2 - 6 )
Dritter Teil - Verwaltungsbehörden ( §§ 7 - 26 )
Erster Abschnitt - Oberste Landesbehörden ( §§ 7 - 9 )
Zweiter Abschnitt - Allgemeine Verwaltungsbehörden ( §§ 10 - 22 )
Erster Unterabschnitt - Einteilung ( § 10 )
Zweiter Unterabschnitt - Regierungspräsidien ( §§ 11 - 14 )
Dritter Unterabschnitt - Untere Verwaltungsbehörden ( §§ 15 - 22 )
Dritter Abschnitt - Besondere Verwaltungsbehörden ( §§ 23 - 26 )
Vierter Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen ( §§ 27 - 28 )