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Deutschland
RDG - Rechtsdienstleistungsgesetz
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 10.03.2023 (BGBl. I Nr. 64) mit Wirkung vom 01.01.2025
Gliederung
Teil 1 - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 5 )
Teil 2 - Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen ( §§ 6 - 9 )
Teil 3 - Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen ( §§ 10 - 15b )
Teil 4 - Rechtsdienstleistungsregister ( §§ 16 - 17 )
Teil 5 - Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften ( §§ 18 - 20 )