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Deutschland

RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof vom 24.10.2024 (BGBl. I Nr. 328) mit Wirkung vom 31.10.2024

RVG §


Gliederung

Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 12c )

Abschnitt 2 - Gebührenvorschriften ( §§ 13 - 15a )

Abschnitt 3 - Angelegenheit ( §§ 16 - 21 )

Abschnitt 4 - Gegenstandswert ( §§ 22 - 33 )

Abschnitt 5 - Außergerichtliche Beratung und Vertretung ( §§ 34 - 36 )

Abschnitt 6 - Gerichtliche Verfahren ( §§ 37 - 41a )

Abschnitt 7 - Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren ( §§ 42 - 43 )

Abschnitt 8 - Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe ( §§ 44 - 59a )

Abschnitt 9 - Übergangs- und Schlussvorschriften ( §§ 59b - 62 )

Anlage 1 ( Anlage 1 )

Anlage 2 ( Anlage 2 )

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