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Thema: Bauvertragsrecht 2018
Online seit 2017
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Weitere Zusammenarbeit unzumutbar: Kündigung aus wichtigem Grund möglich!![]() |
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Auch eine Teilkündigung ist möglich!![]() |
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Kündigung ist zeitnah nach Kenntnisnahme vom Kündigungsgrund zu erklären!![]() |
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Nach der Kündigung: Anspruch auf gemeinsame Feststellung des Leistungsstands!![]() |
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Kündigungsfolgen für Vergütung und Schadensersatz?![]() |
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Kündigung ist schriftlich zu erklären!![]() |
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Nach Fristsetzung keinen Mangel angezeigt: Abnahme gilt als erfolgt!![]() |
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Abnahme verweigert: Unternehmer kann Zustandsfeststellung verlangen!![]() |
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Besteller kommt nicht zur Zustandsfeststellung: Was kann der Unternehmer tun?![]() |
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Beweislastumkehr für offenkundige Mängel!![]() |
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Prüfbare Schlussrechnung ist jetzt auch im BGB-Bauvertrag Fälligkeitsvoraussetzung!![]() |
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Wann ist ein Vertrag über Instandhaltungsarbeiten ein Bauvertrag?![]() |
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Was ist ein Bauvertrag?![]() |
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Besteller kann eine Änderung des Werkerfolgs "begehren"!![]() |
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Anordnungsrecht besteht erst nach 30 Tagen!![]() |
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Wie wird die Nachtragshöhe ermittelt?![]() |
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Unternehmer kann (auch) auf die Urkalkulation zurückgreifen!![]() |
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Besteller muss 80% der angebotenen Nachtragsvergütung als Abschlag zahlen!![]() |
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Nachtragsstreitigkeit kann im einstweiligen Verfügungsverfahren (vorläufig) geklärt werden!![]() |
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Ab wann gilt das neue Bauvertragsrecht?![]() |
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Was sind tatsächlich erforderliche Kosten gem. § 650c BGB?![]() |
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Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
vom 28.04.2017
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Auszug aus dem Plenarprotokoll der 956. Sitzung des Deutschen Bundesrates [Plenarprotokoll 956]
vom 31.03.2017
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Auszug aus dem Plenarprotokoll der 221. Sitzung des Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 18/221]
vom 09.03.2017
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Auszug aus dem Plenarprotokoll der 177. Sitzung des Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 18/177]
vom 10.06.2016
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Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung [BR-Drs. 123/16]
vom 11.03.2016
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Auszug aus dem Plenarprotokoll der 944. Sitzung des Deutschen Bundesrates [Plenarprotokoll 944]
vom 22.04.2016
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Empfehlungen der Ausschüsse zum Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren [BR-Drs. 199/1/17]
vom 16.03.2017
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Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren [BR-Drs. 199/17]
vom 10.03.2017
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Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung [BR-Drs. 123/1/16]
vom 12.04.2016
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Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren [BR-Drs. 199/17]
vom 31.03.2017
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Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung [BR-Drs. 123/16]
vom 22.04.2016
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Konsolidierte Fassung der nach dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung geänderten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
vom 13.03.2017
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Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung [BT-Drs. 18/8486]
vom 18.05.2016