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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Thema: Bauvertragsrecht 2018
Online seit 2019
Änderung der VgV und VSVgVEntwurf einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit [BT-Drs. 19/9477]
vom 17.04.2019
Online seit 2017
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Der zeitliche Geltungsbereich des neuen Architekten- und IngenieurrechtsIBR 2017, 1047 (nur online) |
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Was ist ein Verbraucherbauvertrag?IBR 2018, 24 |
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Verbraucherbauverträge bedürfen der Textform!IBR 2018, 25 |
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Welche besonderen Vorschriften gelten für Verbraucherbauverträge?IBR 2018, 26 |
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Unternehmer muss über den Inhalt der Bauleistung informieren!IBR 2018, 27 |
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Vor Vertragsschluss übergebene Baubeschreibung wird Vertragsbestandteil!IBR 2018, 28 |
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Zweifel bei der Auslegung des Vertrags gehen zu Lasten des Verfassers!IBR 2018, 29 |
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Fertigstellungstermin ist anzugeben!IBR 2018, 30 |
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Verbraucher kann Bauvertrag widerrufen!IBR 2018, 31 |
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Abschlagszahlungen nur in Höhe von 90% der Gesamtvergütung!IBR 2018, 32 |
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Unternehmer muss Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5% der Gesamtvergütung leisten!IBR 2018, 33 |
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Unternehmer verlangt Abschlagszahlung: Höhe der Sicherheit ist begrenzt!IBR 2018, 34 |
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Vor Baubeginn sind öffentlich-rechtlich relevante Pläne herauszugeben!IBR 2018, 35 |
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Mit Fertigstellung sind öffentlich-rechtlich relevante Unterlagen zu übergeben!IBR 2018, 36 |
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Bauvorhaben wird gefördert: Unternehmer muss bauwerksbezogene Unterlagen herausgeben!IBR 2018, 37 |
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Verbraucherbaurecht ist zwingendes Recht!IBR 2018, 38 |
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Weitere Zusammenarbeit unzumutbar: Kündigung aus wichtigem Grund möglich!IBR 2018, 11 |
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Auch eine Teilkündigung ist möglich!IBR 2018, 12 |
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Kündigung ist zeitnah nach Kenntnisnahme vom Kündigungsgrund zu erklären!IBR 2018, 13 |
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Nach der Kündigung: Anspruch auf gemeinsame Feststellung des Leistungsstands!IBR 2018, 14 |
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Kündigungsfolgen für Vergütung und Schadensersatz?IBR 2018, 15 |
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Kündigung ist schriftlich zu erklären!IBR 2018, 16 |
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Nach Fristsetzung keinen Mangel angezeigt: Abnahme gilt als erfolgt!IBR 2018, 17 |
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Abnahme verweigert: Unternehmer kann Zustandsfeststellung verlangen!IBR 2018, 18 |
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Besteller kommt nicht zur Zustandsfeststellung: Was kann der Unternehmer tun?IBR 2018, 19 |
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Beweislastumkehr für offenkundige Mängel!IBR 2018, 20 |
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Prüfbare Schlussrechnung ist jetzt auch im BGB-Bauvertrag Fälligkeitsvoraussetzung!IBR 2018, 10 |
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Wann ist ein Vertrag über Instandhaltungsarbeiten ein Bauvertrag?IBR 2018, 3 |
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Was ist ein Bauvertrag?IBR 2018, 2 |
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Besteller kann eine Änderung des Werkerfolgs "begehren"!IBR 2018, 4 |
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Anordnungsrecht besteht erst nach 30 Tagen!IBR 2018, 5 |
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Wie wird die Nachtragshöhe ermittelt?IBR 2018, 6 |
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Unternehmer kann (auch) auf die Urkalkulation zurückgreifen!IBR 2018, 7 |
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Besteller muss 80% der angebotenen Nachtragsvergütung als Abschlag zahlen!IBR 2018, 8 |
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Nachtragsstreitigkeit kann im einstweiligen Verfügungsverfahren (vorläufig) geklärt werden!IBR 2018, 9 |
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Voraussetzungen für Abschlagszahlungen?IBR 2018, 23 |
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Was ist ein Bauträgervertrag?IBR 2018, 21 |
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Welche (neuen) Vorschriften finden auf den Bauträgervertrag keine Anwendung?IBR 2018, 22 |
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Ab wann gilt das neue Bauvertragsrecht?IBR 2018, 1 |
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Was sind tatsächlich erforderliche Kosten gem. § 650c BGB?IBR 2017, 1039 (nur online) |
Verkündung des neuen Bauvertragsgesetzes
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
vom 28.04.2017
Entschließung des BR zum neuen Bauvertragsrecht
Auszug aus dem Plenarprotokoll der 956. Sitzung des Deutschen Bundesrates [Plenarprotokoll 956]
vom 31.03.2017
Plenarprotokoll 2. und 3. Beratung zum neuen Bauvertragsrecht
Auszug aus dem Plenarprotokoll der 221. Sitzung des Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 18/221]
vom 09.03.2017
Plenarprotokoll 1. Beratung zum neuen Bauvertragsrecht
Auszug aus dem Plenarprotokoll der 177. Sitzung des Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 18/177]
vom 10.06.2016
Gesetzentwurf neues Bauvertragsrecht
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung [BR-Drs. 123/16]
vom 11.03.2016
Plenarprotokoll Stellungnahme zum neuen Bauvertragsrecht
Auszug aus dem Plenarprotokoll der 944. Sitzung des Deutschen Bundesrates [Plenarprotokoll 944]
vom 22.04.2016
Empfehlungen der Ausschüsse zum neuen Bauvertragsrecht
Empfehlungen der Ausschüsse zum Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren [BR-Drs. 199/1/17]
vom 16.03.2017
Gesetzesbeschluss des neuen Bauvertragsrecht
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren [BR-Drs. 199/17]
vom 10.03.2017
Empfehlungen der Ausschüsse zum neuen Bauvertragsrecht
Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung [BR-Drs. 123/1/16]
vom 12.04.2016
Beschluss des BR zum neuen Bauvertragsrecht
Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren [BR-Drs. 199/17]
vom 31.03.2017
Stellungnahme BR zum neuen Bauvertragsrecht
Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung [BR-Drs. 123/16]
vom 22.04.2016
Konsolidierte Fassung des neuen Bauvertragsrechts
Konsolidierte Fassung der nach dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung geänderten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
vom 13.03.2017
Regierungsentwurf Bauvertragsrecht
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung [BT-Drs. 18/8486]
vom 18.05.2016