Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2024, 2087
IconAlle Sachgebiete
Wettbüro ist Vergnügungsstätte!

VGH Bayern, Beschluss vom 26.06.2024 - 15 ZB 24.263

Vergnügungsstätten, zu denen auch Wettbüros zählen, können sich negativ auf ihre Umgebung auswirken. Konkrete Anzeichen für einen eintretenden oder eingetretenen Trading-Down-Effekt sind als Nachweis nicht erforderlich.

Dokument öffnen Volltext