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IBRRS 2024, 2164
Beitrag in Kürze
Vertrag über Herstellung von Wintergartenfertigelementen ist unwiderruflich!

LG Darmstadt, Beschluss vom 07.07.2023 - 17 O 23/22

1. Auf Werklieferungsverträge sind die kaufrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Die Abgrenzung zwischen Werk- und Werklieferungsvertrag erfolgt nach dem Schwerpunkt der Leistung.

2. Ein Vertrag über die Lieferung von Bauteilen nach Vorgaben des Kunden zur Montage eines Wintergartens ist ein Werklieferungsvertrag.

3. Dem Verbraucher steht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werklieferungsvertrag kein Widerrufsrecht zu.

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