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IBRRS 2024, 1706
Verspätete Nachbareinwendungen gehen ins Leere!

VG Berlin, Beschluss vom 05.03.2024 - 19 L 1/24

Die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 3 BauO-BE beinhaltet eine materielle Präklusion mit der Folge, dass der Nachbar mit Einwendungen, die er nicht innerhalb der genannten Frist vorgebracht hat, ausgeschlossen ist.*)

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