VG Schwerin, Beschluss vom 03.04.2024 - 2 B 632/24
1. Überschneiden sich Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen entgegen § 6 Abs. 2 Satz 2 LBauO-MV, liegt hierin kein Abstandsflächenverstoß, wenn nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 LBauO-MV an die Grundstücksgrenze planungsrechtlich gebaut werden muss oder darf.*)
2. Zur Frage der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens auf der gegenüberliegenden Straßenseite, das das Gebäude des Antragstellers um fünf Meter über Firsthöhe bzw. zehn Meter über Traufhöhe überragt.*)
3. Zum Umgebungsschutz eines Denkmals.*)
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