VG Karlsruhe, Urteil vom 31.05.2024 - 2 K 224/23
Die Anordnung des Auf-den-Stock-Setzens von Hainbuchen, die in eine im Außenbereich unzulässige Einfriedung eingewachsen sind, kann auf der Grundlage von § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 bzw. § 65 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW oder § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG bei Beachtung der maßgeblichen naturschutzrechtlichen Vorgaben zulässig sein.*)