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IBRRS 2024, 2147
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Unzulässige Einfriedung im Außenbereich: Hainbuchen sind "auf den Stock" zu setzen!

VG Karlsruhe, Urteil vom 31.05.2024 - 2 K 224/23

Die Anordnung des Auf-den-Stock-Setzens von Hainbuchen, die in eine im Außenbereich unzulässige Einfriedung eingewachsen sind, kann auf der Grundlage von § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 bzw. § 65 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW oder § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG bei Beachtung der maßgeblichen naturschutzrechtlichen Vorgaben zulässig sein.*)

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