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IBRRS 2024, 2127
Prognose oder worst-case-Betrachtung bei fehlender UVP-Vorprüfung?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.07.2024 - 2 L 94/23

Fehlt es bei einer nachträglich durchzuführenden UVP-Vorprüfung mit Bezug auf den insoweit maßgeblichen, in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt an einer hinreichenden Bestandserfassung, können die Umweltauswirkungen eines Vorhabens weder ordnungsgemäß prognostiziert noch im Wege einer tragfähigen worst-case-Betrachtung eingeschätzt werden.*)

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