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IBRRS 2024, 1862; IMRRS 2024, 0784; IVRRS 2024, 0322
Kosten für Bauteil(wieder)verschluss sind keine Gerichtskosten!

OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.2024 - 2 W 44/23

1. Aufwendungen der Parteien zählen auch dann, wenn sie zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit einem gerichtlich bestellten Sachverständigen getätigt werden, nicht zu den Gerichtskosten im Sinne einer Kostenvereinbarung der Parteien (Anschluss an BGH, IBR 2021, 276).*)

2. Auslegung von Kostenregelungen in einem Vergleich (hier: eigene Aufwendungen einer Partei zur Vor- und Nachbereitung eines Ortstermins mit Bauteilöffnung sind keine Gerichtskosten).*)

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