Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2024, 1722
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Zu § 650f BGB-Sicherheit verurteilt: Höhe der Vollstreckungssicherheit?

KG, Urteil vom 07.05.2024 - 21 U 129/23

1. Die erstinstanzliche Verurteilung eines Werkbestellers zur Sicherheitsleistung aufgrund von § 650f BGB ist zu Gunsten des Unternehmers nur gegen Sicherheitsleistung gem. § 709 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären.*)

2. Die Vollstreckungssicherheit gem. § 709 ZPO ist nicht mit dem Betrag der Sicherheit gem. § 650f BGB (eventuell mit einem Zuschlag) anzusetzen. Sie ist an den geschätzten Kosten zu orientieren, die dem Besteller durch die ausgeurteilte Sicherheitsleistung im Zeitraum ab Erlass des erstinstanzlichen Urteils bis zum rechtskräftigen Abschluss des Sicherungsprozesses entstehen können.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR-Beitrag