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IBRRS 2024, 2089; IMRRS 2024, 0885; IVRRS 2024, 0359
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Fristbeginn für Streitwertbeschwerde im Beweisverfahren?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2024 - 3 W 76/23

1. Das selbständige Beweisverfahren ist mit Blick auf den Beginn der Abänderungssperrfrist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG und die Rechtsmittelfrist nach § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG isoliert von einer etwaigen späteren Hauptsache zu betrachten.*)

2. Da ein selbständiges Beweisverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen werden kann, kommt es i.S.v. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG auf seine anderweitige Erledigung an.*)

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