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IBRRS 2024, 1759
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„Regelvermutung” ersetzt keine Einzelfallbeurteilung!

BVerwG, Beschluss vom 30.04.2024 - 4 B 19.23

Auch eine „Regelvermutung” für eine trennende Wirkung einseitig bebauter Straßen zwischen Innen- und Außenbereich macht die Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten nicht überflüssig (Bestätigung von BVerwG, Beschluss vom 16.02.1988 - 4 B 19/88, NVwZ-RR 1989, 6).

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