Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2024, 1968
IconAlle Sachgebiete
Nutzungsbeschränkung darf nicht zur Unrentabiltät führen!

BVerwG, Beschluss vom 13.05.2024 - 4 BN 26.23

1. Eine nutzungsbeschränkende Festsetzung in einem Bebauungsplan kann aufgrund der Betroffenheit wirtschaftlicher Belange abwägungsfehlerhaft sein und sogar an einem Mangel im Abwägungsergebnis leiden, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der verbleibenden zulässigen Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann.

2. Ob ein Bebauungsplan im Ergebnis an einem Abwägungsfehler leidet, weil private Belange auch angesichts der Unwägbarkeiten einer zukunftsgerichteten Betrachtung nicht angemessen berücksichtigt worden sind, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und deshalb nicht verallgemeinerungsfähig.

3. In einem - zur Bewältigung der Auswirkungen „besonderer Eigenschaften“ von Betrieben und Anlagen - intern durch Lärmemissionskontingente gegliederten Gewerbegebiet muss es ein hinreichend großes Teilgebiet ohne Emissionsbeschränkung oder mit solchen Emissionskontingenten geben, die bei typisierender Betrachtung ausreichend hoch sind, um die zulässigen und nicht wirksam ausgeschlossenen Nutzungen zu verwirklichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.2021 - 4 CN 8.19, IBRRS 2021, 2967).

4. Im Fall einer gebietsübergreifenden Gliederung gelten dieselben Maßstäbe.

5. Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise für Gliederungen zu anderen Zwecken.

Dokument öffnen Volltext