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IBRRS 2024, 2050; IMRRS 2024, 0870; IVRRS 2024, 0355
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Rubrumsberichtigung!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.05.2024 - 4 W 330/24

Gegen die Ablehnung einer Rubrumsberichtigung ist kein Rechtsmittel gegeben.*)

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