Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2024, 1605; IMRRS 2024, 0675
Beitrag in Kürze
Pflichtverletzungen des Vermieters können sein Kündigungsrecht ausschließen

AG Nürtingen, Urteil vom 15.02.2024 - 47 C 2084/23

1. Die wesentlichen Gründe des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sind in der Regel in der Einspruchsfrist mitzuteilen.

2. Hat der Vermieter selbst in erheblichem Maße gegen seine Pflichten als Vermieter verstoßen (hier insbesondere wiederholter Heizungsausfall in den Wintermonaten), so verstößt es gegen Treu und Glauben, sich auf geringfügig verspätete Mietzahlungen zu berufen und die Gesamtabwägung ergibt insoweit, dass eine außerordentliche Kündigung wegen geringfügiger Vertragsverletzungen der Mieterseite nicht zulässig ist.

3. Es verstößt auch gegen Treu und Glauben, einerseits gravierend gegen grundlegende Vermieterpflichten zu verstoßen und andererseits wegen geringfügig zu spät gezahlter Miete ordentlich zu kündigen.

Dokument öffnen Volltext