Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2024, 2092
IconAlle Sachgebiete
Auftragserteilung nicht bewiesen: Nachunternehmer geht leer aus!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2023 - 5 U 51/21

1. Macht ein (hier: Nach-)Unternehmer Werklohn für von ihm ausgeführte Bauleistungen geltend, hat er im Streitfall dazulegen und zu beweisen, dass zwischen ihm und dem in Anspruch genommenen Besteller ein wirksamer Bauvertrag zu Stande gekommen ist.

2. Behauptet der (Nach-)Unternehmer, es sei konkludent zum Abschluss eines (Nachunternehmer-)Vertrags gekommen, hat er hinreichend substantiiert darzulegen, wann, bei welcher Gelegenheit oder durch welches konkrete Verhalten es zu einem Vertragsschluss gekommen ist.

3. Ein konkludentes (schlüssiges) Erfüllungsverlangen kommt in Betracht, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner geschuldete Leistung mit Mitteln der Masse erbringt, gegebenenfalls auch durch Dritte, die er z. B. damit beauftragt, das vom Schuldner (Unternehmer) herzustellende Werk zu vollenden.

4. Bei der Annahme eines konkludenten Erfüllungsverlangens ist Zurückhaltung geboten, um dem Insolvenzverwalter angesichts des Erfordernisses vorübergehender Betriebsfortführung das Erfüllungswahlrecht nicht vorschnell abzuschneiden.

Dokument öffnen Volltext