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IBRRS 2024, 2108; IMRRS 2024, 0891
Beitrag in Kürze
Mitteilungspflicht bei Veräußerung der Mietsache

LG Berlin II, Beschluss vom 04.07.2024 - 67 T 37/24

Der Vermieter ist gem. § 242 BGB verpflichtet, dem Mieter von einer Veräußerung der Mietsache unmissverständliche Mitteilung zu machen. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche des Mieters begründen.*)

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